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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge zwischen Steig Autohandel (Einzelunternehmen, Steigstrasse 26, 8406 Winterthur, nachfolgend "Verkäufer") und Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Käufer") über den Kauf von gebrauchten Motorfahrzeugen.

2. Fahrzeuge – Zustand und Verkaufsbedingung

Sämtliche Fahrzeuge werden grundsätzlich "ab Platz" und "ohne Garantie" verkauft, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

"Ab Platz" bedeutet, dass das Fahrzeug im aktuellen, dem Käufer bei der Besichtigung gezeigten und bekannten Zustand verkauft wird. "Ohne Garantie" bedeutet, dass der Verkäufer keine Zusicherung über die künftige Mängelfreiheit oder Haltbarkeit des Fahrzeugs abgibt.

Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung, Zustand und technischen Daten stammen, soweit nicht anders vermerkt, aus den Fahrzeugpapieren, vom Vorbesitzer oder einer Fahrzeugbewertung und werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, angegeben.

3. Gewährleistung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst der Verkäufer jede Gewährleistung für Sachmängel aus (Art. 199 OR). Ausgenommen bleiben Mängel, die der Verkäufer beim Verkauf arglistig verschwiegen hat. Diese Bestimmung gilt nicht, soweit zwingende Konsumentenschutzbestimmungen entgegenstehen.

Dem Käufer wird empfohlen, das Fahrzeug vor dem Kauf selbst oder durch eine Fachperson (z. B. TCS, unabhängige Garage) zu besichtigen und zu prüfen.

4. Besichtigung und Probefahrt

Besichtigungstermine werden über das Kontaktformular oder telefonisch vereinbart. Eine über das Formular gesendete Anfrage stellt noch keine verbindliche Terminbestätigung dar. Probefahrten erfolgen auf eigene Verantwortung des Käufers; ein gültiger Führerausweis ist mitzuführen.

5. Kaufabschluss und Zahlung

Ein Kaufvertrag kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags zustande. Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig und in Schweizer Franken (CHF) zu begleichen. Bei Zahlung per Überweisung erfolgt die Übergabe erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes (z. B. Eigentumsvorbehalt) vereinbart wurde.

6. Export ins Ausland

Bei Fahrzeugen, die vom Käufer ins Ausland überführt werden sollen, ist der Käufer selbst für die Einholung sämtlicher notwendiger Bewilligungen, Kontrollschilder und Zollformalitäten verantwortlich, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Eine allfällige, im Kaufvertrag gesondert vereinbarte Rücktrittsmöglichkeit bei Nichterteilung von Exportkontrollschildern bleibt vorbehalten.

7. Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Personenschäden haftet der Verkäufer im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang uneingeschränkt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Winterthur (ZH).

9. Kontakt

Steig Autohandel
Steigstrasse 26
8406 Winterthur
Tel: 076 516 57 47
E-Mail: info@bazautohandel.ch